• Nachweise/Berechnungen für KfW-Mittel (Kredit) bzw. BAFA-Mittel (Zuschuss) außer bei Objekten, die unter Denkmalschutz stehen

  • Wohngebäude-Energieberatungen, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gefördert werden (Vor-Ort-Beratungen); hierbei ist ein Zuschuss für Ein-/Zweifamilienhäuser bis zu 1.300,--€ und für Mehrfamilienhäuser bis zu 1.700,--€ möglich